Einführung

Angesichts der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (vgl. bspw. Urteil vom 08.09.2010, Rechtssache C-409/06) ist eine Verlängerung dieses Glücksspielstaatsvertrages in unabgeänderter Form nicht umsetzbar. Der sich derzeit im Entwurf befindliche Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Stand: Mai 2011) soll u. a. Lizensierungsmodelle für private Wettanbieter beinhalten – und ist im Grundsatz bereits jetzt schon stark umstritten.

So ist es eigentlich auch nicht verwunderlich, dass der Kieler Landtag am 14. September 2011 einen – wenn auch in erster Linie von Seiten der anderen Bundesländer stark kritisierten – Alleingang Schleswig-Holsteins hinsichtlich der Öffnung des Glücksspielmarktes für private Anbieter beschlossen hat; nähere Informationen zu diesem politischen Husarenritt bspw. hier.

Es bleibt spannend und wir werden wohl noch einige Zeit in freudiger Erwartung auf bundesweit rechtliche Klarheit sein dürfen…

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