Wetten zu Festkursen

  • Auslagerung des Risikos durch Weitergabe des bereits von dem Wettanbieter auf ein bestimmtes Ergebnis überhöht angenommenen Wetteinsatzes an andere Wettanbieter – die ja ihrerseits über einen eigenen und in der Regel anders strukturierten Einsatzpool verfügen, in den die weitergegebenen Einsätze umgeschichtet werden: Der übernehmende Wettanbieter trägt nun anstelle des ursprünglichen Wettanbieters das volle Auszahlungsrisiko, streicht aber dafür auch die entsprechend vereinnahmten Wetteinsätze voll ein. Eine Abwandlung von diesem Grundprinzip ergibt sich, sofern die hinsichtlich dieser Wetteinsätze festgesetzten Kurse des übergebenden und des übernehmenden Wettanbieters differieren: Ist der von dem übergebenden Wettanbieter festgesetzte Kurs höher als der des übernehmenden Wettanbieters, so trägt der Übergebende immer noch ein Restrisiko für den Gewinnfall in Form der Differenz zwischen dem an die Wetter auszuschüttenden und dem vom übernehmenden Wettanbieter auszuschüttenden Betrag. Im umgekehrten Fall jedoch, d.h., falls sein Kurs niedriger als der des Übernehmenden ist, so erhält er im Gewinnfall die nun positive Differenz zwischen dem an die Wetter auszuschüttenden und dem vom übernehmenden Wettanbieter auszuschüttenden Betrag, d.h. er erzielt hier einen zusätzlichen Ertrag.

 

Es lässt sich unter Anderem aus den dargestellten Gründen und Wechselwirkungen am Wettmarkt in der Regel klar beobachten, dass die einzelnen Festkurse auf ein und dasselbe Ergebnis bei verschiedenen Wettanbietern auch wirklich voneinander mehr oder weniger abweichen.

Außerdem werden von Wettanbietern in der Praxis häufig präventiv so genannte „Limits“ festgesetzt, d.h. der einsetzbare Betrag auf ein bestimmtes Ergebnis zu dem angebotenen Kurs ist limitiert – damit der Wettanbieter grundsätzlich nicht so stark Gefahr läuft, sich hinsichtlich seiner Auszahlungsverpflichtungen finanziell zu übernehmen.

Hat der Wettanbieter beispielsweise vermehrt Wetten auf das letztlich richtige Ergebnis angenommen und konnte er dies nicht mit Hilfe oben aufgeführter Instrumente kompensieren, so dezimiert dies seinen Ertrag, möglicherweise sogar bis hin zu einem Verlustgeschäft, wenn seine Auszahlungsverpflichtungen hierbei die von ihm vereinnahmten Wetteinsätze übersteigen.

Andererseits kann sein Ertrag theoretisch auch bis zu 100% der von ihm angenommenen Wetteinsätze betragen – für den Fall, dass er ausschließlich Wetten auf letztlich falsche Ergebnisse angenommen hat und somit gar keine Wettgewinne auszuzahlen hat.

Der Ertrag eines Wettanbieters zu Festkursen ist also anders als beim Totalisatorsystem abhängig von dem Ergebnis des jeweiligen Ereignisses.

Ein anderer Unterschied zum Totalisatorsystem besteht demnach darin, dass der Ertrag des Wettanbieters zu Festkursen ebenfalls die Differenz aus den gesamten von ihm vereinnahmten Spieleinsätzen und dem letztendlichen Ausschüttungsbetrag ist – nur dass ein höherer Umsatz nicht automatisch auch einen höheren Ertrag für den Wettanbieter bedeutet.

In diesem Zusammenhang wird deswegen auch nicht wie im Falle des Totalisatorsystems eine feste Ausschüttungsrate als Grundlage für die Quotenberechnung bestimmt, sondern ein so genannter „Quotenschlüssel“ gewählt, der als Anhaltspunkt für die Berechnung der angebotenen Festkurse dient und sich wie folgt nachvollziehen lässt:

Q = Quotenschlüssel

A, B, C,… = Gewinnquote jew. Ergebnis

1/Q = 1/A + 1/B + 1/C

Ein Beispiel der Berechnung des von einem Wettanbieter gewählten Quotenschlüssels bei einer Wette mit vier möglichen Ergebnissen:

Mögliche

Gewinnquote

Kehrwert

Ergebnisse

bei Ergebnis

Gewinnquote

A

2,2

0,45

B

4,3

0,23

C

3,8

0,26

D

6,2

0,16

Summe:

1,11

Quotenschlüssel:

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